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   BGH, 24.10.1991 - I ZR 287/89   

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https://dejure.org/1991,2123
BGH, 24.10.1991 - I ZR 287/89 (https://dejure.org/1991,2123)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1991 - I ZR 287/89 (https://dejure.org/1991,2123)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - I ZR 287/89 (https://dejure.org/1991,2123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Warenzeichen - Eingetragener Inhaber des Warenzeichens - Anteile an der Gesellschaft - Veräußerung von Geschäftsanteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 8 Abs. 1 S. 2
    Keine Warenzeichenübertragung mit Teilen des Geschäftsbetriebs bei Übertragung von Geschäftsanteilen - "Barbarossa"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 174
  • MDR 1992, 469
  • GRUR 1992, 106
  • DB 1992, 734
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 56/85

    "LITAFLEX"; Zeichenrechtsschutz bei fehlendem Geschäftsbetrieb

    Auszug aus BGH, 24.10.1991 - I ZR 287/89
    Die genannte Bestimmung ist im vorliegenden Fall ungeachtet ihrer gemäß Art. 8 der 1. Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104 EWG, GRUR Int. 1989, 294) in naher Zukunft zu erwartenden Abschaffung (vgl. 47 Nr. 3 des Referentenentwurfs eines Erstreckungsgesetzes für das Warenzeichenrecht in der Fassung vom Juli 1991) anwendbar, ohne daß es auf die (umstrittene) Frage ankommt, ob und wieweit Richtlinien Rechtswirkungen im Einzelfall auch schon vor ihrer Umsetzung in innerstaatliches Recht zeitigen können; denn im hier maßgeblichen Übertragungszeitpunkt im Jahre 1987 war die Richtlinie noch nicht erlassen und § 8 WZG demgemäß uneingeschränkt wesentlicher Bestandteil der deutschen Rechtsordnung (vgl. BGHZ 100, 26, 29 [BGH 05.02.1987 - I ZR 56/85] - Litaflex).
  • BGH, 06.03.1951 - I ZR 40/50

    Übertragung eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 24.10.1991 - I ZR 287/89
    Die Befugnis zur Erhebung der Popularklage auf Löschung schließt nicht gleichzeitig die Befugnis zur Erhebung der Unterlassungsklage ein (vgl. BGH, Urt. v. 5.3.1951 - I ZR 40/50, GRUR 1951, 324, 326 - Piek Fein; Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., 11 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1972 - I ZR 140/69

    Kosten bei Teilanerkenntnis

    Auszug aus BGH, 24.10.1991 - I ZR 287/89
    Insoweit ist das Rechtsmittel unzulässig (BGHZ 58, 341, 342).
  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64

    Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme

    Auszug aus BGH, 24.10.1991 - I ZR 287/89
    Die Zeichenübertragung ist demnach nichtig mit der Folge, daß die Beklagte zu 1 kein sachliches Zeichenrecht erworben hat, dieses vielmehr bei der Gemeinschuldnerin verblieben ist (vgl. BGHZ 6, 137, 144 - Lockwell; BGH, Urt. v. 8.6.1966 - Ib ZR 74/64, GRUR 1967, 89, 93 - Rose).
  • BGH, 09.05.1952 - I ZR 128/51

    Warenzeichen und Geschäftsbetrieb

    Auszug aus BGH, 24.10.1991 - I ZR 287/89
    Die Zeichenübertragung ist demnach nichtig mit der Folge, daß die Beklagte zu 1 kein sachliches Zeichenrecht erworben hat, dieses vielmehr bei der Gemeinschuldnerin verblieben ist (vgl. BGHZ 6, 137, 144 - Lockwell; BGH, Urt. v. 8.6.1966 - Ib ZR 74/64, GRUR 1967, 89, 93 - Rose).
  • BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92

    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter

    Denn für die Frage, ob eine solche Trennung vorliegt oder nicht, kommt es allein darauf an, ob das dingliche Recht als unmittelbares Herrschaftsrecht derselben Person im Rechtssinne zusteht, nicht aber - wie die Revision meint - darauf, welche schuldrechtlichen oder konzernmäßigen Verflechtungen zwischen - im Rechtssinne selbständigen - juristischen Personen bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.1991 - I ZR 287/89, GRUR 1992, 106, 107 - Barbarossa).
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 113/95

    "SAM"; Nachweis der materiellen Berechtigung des Markeninhabers; Übertragung

    Eine Nichtanwendung dieser Norm ist auch nicht im Hinblick auf umzusetzendes Gemeinschaftsrecht gestattet (BGH, Beschl. v. 9.11.1995 - I ZB 29/93, GRUR 1996, 202, 204 - UHQ; vgl. auch BGH, Urt. v. 24.10.1991 - I ZR 287/89, GRUR 1992, 106, 107 - Barbarossa).
  • BGH, 10.12.1991 - KVR 2/90

    Kontrolle grenzüberschreitender Zusammenschlüsse

    Aus den - im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht wirksam angegriffenen Feststellungen des Kammergerichts ergibt sich, daß die Übertragung der deutschen "L."-Warenzeichen auf die L. B. Ltd. gegen § 8 Abs. 1 WZG verstieß und deshalb unwirksam ist, weil der zugehörige Geschäftsbetrieb nicht mitübertragen, sondern fortgeführt wurde (vgl. dazu BGH, Urt. v. 14.12.1989 - I ZR 17/88, GRUR 1990, 601, 603 [BGH 14.12.1989 - I ZR 17/88] - Benner; Urt. v. 26.9.1991 - I ZR 177/89, Umdr. S. 9 f. - Cranpool; Urt. v. 24.10.1991 - I ZR 287/89, Umdr. S. 9 f. - Barbarossa, jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).
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